© Torben Kipp (Standort Borgloh (NI))
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Urteil im Prozess um Mord in Frankfurt

Am Landgericht Osnabrück wurde heute das Urteil wegen Mordes gegen die zwei Angeklagten gesprochen - Die zum Tatzeitpunkt 18- und 20-Jährigen haben in Frankfurt einen Mann bei einem Drogendeal erschossen - Urteil lautet: Haftstrafen von 8 Jahren und 6 Monaten für den jüngeren Angeklagten und 3 Jahre und 6 Monate für den älteren Angeklagten

Pressemitteilung vom Landgericht Osnabrück: Urteil im Prozess um Mord in Frankfurt für den 19. Januar 2023 erwartet

OSNABRÜCK. In dem Verfahren vor der 3. Großen Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück wegen des Vorwurfes des Mordes, Geschäftszeichen 3 KLs 13/22, wird am kommenden Donnerstag, dem 19. Januar 2023, mit dem Urteil gerechnet. Ausweislich der Anklageschrift sollen die beiden im Tatzeitpunkt 18 bzw. 20 Jahre alten Angeklagten am 29.12.2021 nach Frankfurt am Main gefahren sein, um dort Drogen zu kaufen. Ein erster Ankaufversuch soll gescheitert sein, weil der Verkäufer mit dem Kaufpreis verschwunden sein soll. Danach sollen sich die Angeklagten entschlossen haben, einen anderen Verkäufer „abzuziehen“. Nachdem dieser andere Verkäufer zunächst eine Probe der Betäubungsmittel übergeben habe, sollen die Angeklagten mit den Drogen geflohen sein. Auf der Flucht soll einer der Angeklagten eine Schusswaffe gezogen und abgedrückt haben, um den sie verfolgenden Verkäufer abzuwehren. Der Schuss soll den Verkäufer im Bereich des Oberkörpers getroffen haben. Dieser ist an den Folgen der Verletzung gestorben. Nach Durchführung von mehr als 20 Verhandlungstagen, in denen eine Vielzahl an Zeugen vernommen worden sind, hielt die Staatsanwaltschaft am 29.12.2022 ihr Plädoyer, in dem sie nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht mehr von einem gemeinsamen Tatentschluss ausging und Freiheitsstrafen von 9 Jahren für den nunmehr 19 Jahre alten Angeklagten u.a. wegen Mordes und 4 Jahre für den jetzt 21 Jahre alten Angeklagten wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln beantragte. Der Verteidiger des 19 Jahre alten Angeklagten forderte in seinem Plädoyer am 10.01.2023 eine Jugendstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten sowie seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Die Verteidigerinnen des 21 Jahre alten Angeklagten beantragten in ihren Plädoyers eine Jugendstrafe von maximal 2 Jahren unter Strafaussetzung zur Bewährung. Das Urteil der 3. Großen Jugendkammer wird am Donnerstag, dem 19. Januar 2022, 11:00 Uhr, Saal 1 des Landgerichts erwartet.

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