Mitteilung der Polizei: Cloppenburg - Ergebnisse der Kontrollaktion gegen die örtliche Tuning- und Autoposerszene
Am Freitag, 06. Oktober 2023, fand zwischen 16.30 Uhr und 00.30 Uhr im Cloppenburger Stadtgebiet eine groß angelegte Kontrollaktion der örtlichen Tuning- und Autoposerszene statt. Die Aktion wurde durch das Straßenverkehrsamt des Landkreises Cloppenburg, das Ordnungsamt der Stadt Cloppenburg sowie auch durch einen Sachverständigen des TÜV begleitet.
Während des Kontrollzeitraumes wurden Geschwindigkeitsmessungen in der Esch-, Bahnhofs- und in der Bether Straße durchgeführt. Geahndet wurden dabei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab verwertbaren 10 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit. Insgesamt wurden 51 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, davon alleine 36x in der Eschstraße (Tempo-30-Zone). Negativer Spitzenreiter war hier ein Verkehrsteilnehmer mit vorwerfbaren 57 km/h nach Toleranzabzug. In der Bahnhofstraße (zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h) wurde ein Fahrzeugführer mit einer vorwerfbaren Geschwindigkeit von 49 km/h gemessen.
Bei den durch die Polizei kontrollierten Fahrzeugen lag das besondere Augenmerk der Beamten auf der jeweiligen Rad-/Reifen-Kombination, dem Fahrwerk, den Beleuchtungseinrichtungen sowie Abgas- und Geräuschverhalten. Festgestellt wurden dabei u.a. zu geringe Reifenprofiltiefen, unerlaubte Veränderungen an der Beleuchtungseinrichtung (z.B. sog. US-Standlicht, dunkel lasierte Rückscheinwerfer), offene Sportluftfilter, manipulierte bzw. gänzlich entkernte Endschalldämpfer sowie fehlende Eintragungen für nachträglich verbaute Rad-/Reifen-Kombinationen in Verbindung mit dem jeweiligen (Sport-)Fahrwerk. Nicht erlaubte bzw. eingetragene Veränderungen wurden entsprechend geahndet. Nachfolgend die Ergebnisse in Zahlen:
- 6x Erlöschen der Betriebserlaubnis,
- 2x Erlöschen der Betriebserlaubnis mit Qualifizierung durch
negative Beeinflussung von Abgas- und Geräuschverhalten; beide
Fahrzeuge wurden bis zur Vorführung bei einer Prüforganisation
sichergestellt und abgeschleppt,
- 1x Unnützes Hin- und Herfahren,
- 1x Durchfahrt Verboten im Bereich des Marktplatzes.
Der Verfahrensablauf von der Feststellung eines Erlöschens der Betriebserlaubnis bis hin zu ihrer Wiedererlangung verläuft generell wie folgt:
1. Feststellung einer baulichen Veränderung am Fahrzeug oder eines Verstoßes gegen Auflagen eines Gutachtens, das zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.
2. Ahndung der entsprechenden Ordnungswidrigkeit (seit 01. September 2023 entweder ein Verwarngeld in Höhe von 70 Euro oder ein Bußgeld 90 Euro plus 1 Punkt, je nach Verstoß).
3. Betriebsuntersagung und Einleitung eines Mängelverfahrens durch die Zulassungsstelle.
4. Im Falle einer Sicherstellung des Fahrzeugs wird es abgeschleppt; es folgt eine Vorführung bei einer technischen Prüforganisation. Diese erstellt einen Prüfbericht bzw. ein Gutachten über die festgestellten Mängel. Im Anschluss erfolgt die Wiederaushändigung des Fahrzeugs.
5. Der Betroffene erhält sodann innerhalb einer von der Zulassungsstelle gesetzten Frist die Möglichkeit zur Beseitigung der Mängel mit einem Nachweis, hierüber die Betriebserlaubnis wiederzuerlangen oder das Fahrzeug abzumelden. Nutzt er diese Möglichkeiten nicht, folgt eine Außerbetriebssetzung durch die Zulassungsstelle.
6. Über das Verwarn- bzw. Bußgeld hinaus trägt der Betroffene die Verfahrenskosten. Hierzu zählen auch die Abschleppkosten (Abschleppen vom Kontrollort, Unterstellkosten und Verbringung zur Prüforganisation), die Kosten der technischen Prüforganisation sowie die Verwaltungsgebühren der Verfolgungsbehörde. Zudem können für den Betroffen Kosten entstehen, die erforderlich sind um die Betriebserlaubnis nach der jeweiligen Mängelbeseitigung wiederzuerlangen, z. B. durch Wiederbeschaffung serienmäßig verbauter Fahrzeugteile.