Neue Pressemiteilung der Polizei Osnabrück vom 15.11.2024: Bersenbrück - Nachtrag zur Meldung "Schwerer Unfall auf der Bramscher Straße: Fußgänger lebensgefährlich verletzt" vom 10.11.2024
Wie bereits berichtet, kam es am frühen Sonntagmorgen, den 10.11.2024, zu einem Verkehrsunfall auf der Bramscher Straße, bei dem ein 21-jähriger Fußgänger lebensgefährlich verletzt wurde. Der junge Mann aus Bersenbrück erlag vier Tage später seinen schweren Verletzungen im Krankenhaus.
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Meldung der Polizei (10.11.2024): Tödlicher Verkehrsunfall auf der Ankumer Straße: Fußgänger erfasst
Am frühen Sonntagmorgen, gegen 3:40 Uhr, ereignete sich auf der Ankumer Straße (K143) ein tragischer Verkehrsunfall, bei dem ein 28-jähriger Fußgänger tödlich verletzt wurde. Ein 31-jähriger Mann war mit einem Taxi, das sich außerhalb des Fahrdienstes befand, in Richtung Druchhorn unterwegs. Aus bislang ungeklärter Ursache erfasste das Fahrzeug den Fußgänger. Der 28-Jährige aus Bersenbrück erlitt dabei schwerste Verletzungen und wurde umgehend in ein Krankenhaus gebracht, wo er wenig später seinen Verletzungen erlag. Der Fahrer des Taxis verließ zunächst die Unfallstelle, meldete sich jedoch kurze Zeit später eigenständig bei der Polizei. Auf Antrag der
Staatsanwaltschaft wurde das Fahrzeug beschlagnahmt, zudem wurde die Kleidung des 31-Jährigen sichergestellt. Ein Alkohol- sowie Drogentest bei dem Autofahrer verlief negativ. Die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang dauern derzeit an.
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Meldung der Polizei (10.11.2024)Bersenbrück: Schwerer Verkehrsunfall auf der Bramscher Straße: Fußgänger lebensgefährlich verletzt
Am frühen Sonntagmorgen kam es auf der Bramscher Straße zu einem schweren Verkehrsunfall, bei dem ein 21-jähriger Fußgänger lebensgefährlich verletzt wurde. Ein 24-jähriger Mann befuhr gegen 6:15 Uhr mit seinem Opel Astra die Straße stadteinwärts, als er aus bislang ungeklärter Ursache den jungen Mann auf der Fahrbahn erfasste. Der 21-Jährige aus Bersenbrück erlitt dabei schwerste Verletzungen und wurde sofort in ein Krankenhaus gebracht. Nach aktuellem Stand besteht akute Lebensgefahr. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde das Fahrzeug beschlagnahmt. Die Ermittlungen zum Unfallhergang dauern an.