© Torben Kipp (Standort Borgloh (NI))
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Verhandlung im Prozess gegen Narkosearzt

Narkosegerät nicht auf seine technische Sicherheit überprüft - 74-jähriger Anästhesist wegen fahrlässigen Totschlags durch Unterlassung angeklagt - Landgericht Osnabrück fällt bald das Urteil

Pressemitteilung des Landgericht Osnabrück: Die 6. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 74-jährigen Angeklagten C. aus Dortmund wegen des Vorwurfs des fahrlässigen Totschlags und des versuchten Totschlags durch Unterlassen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten, welcher Facharzt für Anästhesie sein soll, vor, am 04.04.2023 im Rahmen einer umfangreichen Operation zur Zahnsanierung bei einer Patientin das Narkosegerät nicht auf seine technische Sicherheit überprüft zu haben. Während der Operation soll er zudem die Patientin an einen Monitor eines Überwachungsgeräts angeschlossen haben, ohne dabei die Alarmfunktionen des Gerätes eingeschaltet zu haben. Der Angeklagte soll kurz nach dem Einleiten der Narkose festgestellt haben, dass das Narkosegerät einen technischen Defekt habe. Dennoch soll der Angeklagte keinerlei Rettungsmaßnahmen unternommen haben. Erst die später eintreffenden Notfallsanitäter sollen die notwendige Reanimation durchgeführt haben.

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