© Torben Kipp (Standort Borgloh (NI))
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Gericht verhandelt Sprengstoffprozess - Sieben Männer wegen 22 Geldautomatensprengungen angeklagt - Prozess gegen mutmaßliche Täter beginnt

Pressemitteilung Landgericht Osnabrück: Die 18. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen sieben Angeklagte im Alter zwischen 20 und 33 Jahren, derzeit alle in Untersuchungshaft, wegen des Vorwurfs der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Bandendiebstahls in einer Vielzahl von Fällen. Den Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit vom 07.08.2021 bis zum 14.11.2023 in Osnabrück und an anderen Orten gemeinschaftlich und gewerbsmäßig handelnd in insgesamt 22 Fällen Sprengstoffexplosionen herbeigeführt und als Mitglieder einer Bande fremde bewegliche Sachen weggenommen zu haben, wobei es hinsichtlich der Sprengstoffexplosion in 4 Fällen und hinsichtlich des Diebstahls in 6 Fällen beim Versuch geblieben sein soll. Dem jeweils einzelnen Angeklagten wird eine Beteiligung hieran zwischen 3 und 12 Taten vorgeworfen. Die Angeklagten sollen gemeinsam mit weiteren, teilweise gesondert verfolgten Personen eine Gruppierung gebildet haben, die Geldausgabeautomaten in Deutschland gesprengt haben sollen, um an das in den Automaten befindliche Geld zu gelangen. Dabei sollen sie in Ausführung verschiedener Aufgaben nach gleicher Vorgehensweise die jeweiligen Geldautomaten ausgespäht und sodann nachts mit leistungsstarken Fahrzeugen aufgesucht haben. Den Angeklagten wird vorgeworfen, die Geldautomaten gesprengt, das darin befindliche Geld an sich genommen zu haben und sodann über die Grenze ins Ausland geflohen zu sein. An den beschädigten Geldausgabeautomaten und angrenzenden Gebäuden sollen regelmäßig Sachschäden entstanden sein. Die Angeklagten sollen durch ihr Vorgehen Beträge in Höhe zwischen EUR 100.000,00 bis zu EUR 1.000.000,00 erlangt haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.

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